Allgemeine
Vertragsbedingungen
1.
Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1.
Der erteilte Auftrag zur Erstellung eines Werkes (Karte) ist ein
Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in
Auftrag gegebenen Werkes (Karte) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
an diesem. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und
des Urheberschutzgesetzes.
1.2.
Die Arbeiten (Entwürfe) von Thomas Puttins sind als persönliche
geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen
Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3.
Ohne Zustimmung durch Thomas Puttins dürfen dessen Arbeiten einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.4.
Die Werke von Thomas Puttins dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte
Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden,
erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung
des Honorars.
1.5.
Über den Umfang der Nutzung steht Thomas Puttins ein Auskunftsanspruch
zu.
1.6.
Jede Karte erhält den Copyright-Vermerk "(c) www.stadtplan-center.de"
oder einen vergleichbaren Zusatz, der Thomas Puttins als Urheber
ausweist.
2. Honorar
2.1.
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich
anderes vereinbart, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher
Grafik-Designer.
2.2.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung
von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
2.3.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen
und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss
auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei
denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.4.
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind
ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist
das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles
fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen
längeren Zeitraum, so kann Thomas Puttins Abschlagszahlungen entsprechend
dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.5.
Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils aktuellen
Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen,
Neben- und Reisekosten
3.1.
Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer
Entwürfe, die Änderungen von Werkszeichnungen sowie andere Zusatzleistungen
(Manuskriptstudium u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2.
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten
entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Farbproofs) sind zu
erstatten.
3.3.
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks
Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden
die Kosten und Spesen berechnet.
3.4.
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringen fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen
und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils aktuellen
Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt
und Versendungsgefahr
4.1.
An den Arbeiten von Thomas Puttins werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2.
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf
Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5. Haftung
5.1.
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit
seiner Arbeiten wird von Thomas Puttins nicht übernommen; gleiches
gilt für deren Schutzfähigkeit.
5.2.
Der Objektinhalt der Karte/n wird nach bestem Wissen erstellt, jedoch
alle Angaben ohne Gewähr auf absolute Richtigkeit.
5.2.
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung/Freigabe
der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und
Text.
5.3.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter.
6. Gestaltungsfreiheit
Für Thomas Puttins
besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort
für beide Teile ist Korschenbroich. |